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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

AGB
Es ist uns wichtig, dass unsere Kunden unsere Geschäftsbedingungen kennen und damit einverstanden sind. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für das Hosting von staffITpro WEB auf Basis einer Monatspauschale. Es gelten weiterhin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres aktuellen Internet Hosting Providers. Lesen Sie dazu unsere ausführlichen Hinweise zum Datenschutz auf den nachfolgenden Seiten.

AGB staffITpro WEB als PDF AGB unseres Internet Providers (Server AGB u. AGB allgemein)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hosting von staffITpro WEB auf einem WEB-Server

Stand: V2.1 Juni 2009

1. Einleitung

Die audeoSoft GmbH (nachfolgend „audeoSoft“ genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen für das staffITpro Web Hosting ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

audeoSoft ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von audeoSoft für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. audeoSoft verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

staffITpro ist eine Software zur Personalvermittlung. staffITpro besteht aus Server- und Clientkomponenten. Der Vertrag regelt die Nutzung von Webhosting-Diensten bezüglich der Software staffITpro Serverkomponenten gemäß 2 dieses Vertrages durch den Kunden gegen Entgelt. Die staffITpro Clientkomponente kann kostenlos von der Webseite www.staffITpro.de heruntergeladen und auf Windows XP und Vista basierten Computern installiert werden. Die Installation erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Eine Nutzung des Clients ist ausschließlich mit der vertraglich vereinbarten Nutzung von staffITpro-Serverlizenzen erlaubt.

2. Leistungsumfang

2.1 Server-Speicherplatz

Der Auftragnehmer stellt auf einem ihm von Dritten zur Nutzung überlassenen Server dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung der geeignet ist, um die Software staffITpro in der jeweils gültigen Version zu betreiben.

2.2 Software staffITpro

Ein weiterer Vertragsgegenstand ist die betriebsbereite Server Software staffITpro in der jeweils aktuellen Version für die jeweils erworbene Anzahl Benutzer basierend auf dem Betriebssystem Windows Server 2003 und 2008 sowie auf der Datenbank MS SQL-Server in der Version 2005 und 2008. Der Auftragnehmer betreibt ausschließlich die Server Komponente der Software staffITpro. Der Zugriff auf die staffITpro Daten erfolgt mit dem zugehörigen staffITpro WEB Client. Dieser Client wird auf dem Computer des Kunden installiert. Die Installation erfolgt eigenständig durch den Kunden. Der Datenaustausch erfolgt über das Internet mit dem Standardprotokoll HTTP(S).  Es gilt der jeweils schriftlich vereinbarte Preis pro Monat und Benutzer. staffITpro ist ein Programm zur DV-technischen Unterstützung bei der Vermitt­lung von an­gestellten und freiberuflichen Spezialisten. Dabei verwendet staffITpro auf dem Server die Datenbank MS SQL Server 2005 und 2008 zur Spei­cherung der Daten. Die staffITpro Client Software verwendet für die Erzeugung von Doku­menten und zum Versenden von E-Mails die Pro­gramme von MS-Office-XP, MS-Office 2003 oder MS-Office 2007. Diese Programme müssen vor Installation des staffITpro Clients ordnungsgemäß und funktionsfähig installiert sein. Der Kunde kann sich bei der Datenübertragung zwischen staffITpro Client und Server zwischen dem ungesicherten Protokoll HTTP und dem gesicherten Protokoll HTTPS entscheiden. Im Fall von HTTP erfolgt der Datentransfer unverschlüsselt über das Internet. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Kunden immer eine HTTPS Verbindung zur verschlüsseltenn Übertragung zu wählen. staffITpro WEB benötigt eine schnelle Datenverbindung. Die Mindestanforderung zum Betrieb von staffITpro ist mindestens eine Verbindungskapazität von 1 MBit/s (z.B. DSL oder besser) zwischen dem staffITpro WEB Client und dem Server des Auftragnehmers.
Der staffITpro Client kann von der Webseite www.staffITpro.de heruntergeladen werden. Jedem Kunden wird auf dem Server eine Datenbank und zugehöriger Plattenspeicherplatz für Dateien bis zu einem maximalen Gesamtumfang von 10 GB kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedes weitere Gigabyte Speicherplatz wird mit zehn Euro zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zusätzlich monatlich abgerechnet. Weiterhin erfolgt eine tägliche Datensicherung der staffITpro-Kundendatenbank und der zugehörigen Dateien durch den Auftragnehmer. Ein Anspruch auf eine Auslieferung der Datensicherung an den Kunden besteht nicht. Weiterhin gelten die aktuellen Technischen Anforderungen von audeoSoft GmbH bezüglich staffITpro. Diese können von der Webseite www.staffITpro.de geladen und eingesehen werden.

2.3 smartCV Service

Der smart-Service – nachfolgend als “smartCV” bezeichnet – ist eine WEB basierte Anwendung zur Integration in die Software staffITpro WEB. smartCV ermöglicht es Bewerbern, ihren Lebenslauf in eine Online-Maske einzugeben und anschließend zu pflegen. Die Buchung des Services smartCV ist optional. Es gilt der jeweils schriftlich vereinbarte Preis pro Monat und Benutzer. Bei Buchung des smartCV Services erscheint in der Anwendung staffITpro WEB ein Modul mit der Bezeichnung smartCV. Das Modul bietet einen direkten Zugriff auf die Online-Profile in smartCV. Der Service enthält ein Login-und Registrierungs-Fenster. Nach dem Login wird ein Hauptmenü mit folgenden Optionen angezeigt:

  • Profil bearbeiten
  • Profildaten aktualisieren
  • Verfügbarkeit aktualisieren
  • Laden des Volltextprofils
  • Benutzerkennung und Passwort ändern
  • Stundenzettel verwalten
  • Logout
  • Anzeigen aller offenen Positionen der staffITpro WEB Datenbank angezeigt, die mit Internet Stellenmarkt gekennzeichnet sind.

Der smartCV Service wird von dem Nutzer so akzeptiert, wie es zum Zeitpunkt des Verkaufs vom Verkäufer angeboten wird. Nachträgliche Änderungen und Erweiterungen am Aussehen und an den Funktionen sind kostenpflichtig.  Der Service smartCV kann nur in Kombination mit der Software staffITpro WEB gebucht werden. Die Buchung des Services smartCV ist optional.

Bei Bestellung des smartCV-Service gelten folgende Vereinbarungen:
Folgende Sprachen für die Profilerzeugung via smartCV werden unterstützt: Deutsch und Englisch.
Es steht online eine Erfassungsmaske zur Verfügung zur Erfassung und Nachbearbeitung der Bewerber-Profile. Jeder Bewerber erhält über diese Funktion automatisch eine eindeutige Kennung und Passwort für Login Zwecke, die per Email an den Bewerber übermittelt werden. Kennung und Passwort können anschließend durch den Bewerber selbst geändert werden. Geänderte Profile werden im Modul smartCV in staffITpro WEB durch ein rotes Icon gekennzeichnet und können durch den staffITpro WEB Anwender in das Modul Bewerber überführt werden. Sind die Daten im Bewerber Modul und im smartCV Modul in der Anwendung staffITpro WEB identisch, wird dies mit einem grünen Icon kenntlich gemacht. Weiterhin besteht für die Bewerber die Möglichkeit sich über den integrierten ‚Internet Stellenmarkt‘ aus staffITpro WEB direkt mit Hilfe des smartCV Services auf ausgeschriebene Projekte zu bewerben. Bewerbungen, die über diese Funktion eingehen werden an entsprechender Stelle in der Anwendung staffITpro WEB gespeichert und können direkt vom staffITpro WEB Anwender weiterbearbeitet werden.
smartCV kann lediglich auf dem Server von audeoSoft betrieben werden.
Eine Bestellung von smartCV Lizenzen erfolgt ausschließlich für die identische Anzahl von insgesamt erworbenen staffITpro WEB Lizenzen. Bei späterem Zukauf von staffITpro WEB Lizenzen verpflichtet sich der Käufer zur Bestellung der identischen Anzahl von smartCV Lizenzen. Es gilt der jeweils schriftlich vereinbarte Preis pro Monat und Benutzer.

 

2.4 Wartung und Support

Die staffITpro Support-Hotline ist werktäglich außer Feiertags zwischen 8.30 Uhr und 17.30 Uhr in den Servicegebieten Deutschland, Schweiz und Österreich telefonisch unter der Telefonnummer 0180-5-782334, per Fax unter der Faxnummer 0180-3-782334 oder per Email über support@staffITpro.de erreichbar.

Der Auftragnehmer führt die Wartung und den Support der Client- und Serverkomponenten von staffITpro Server durch. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ab dem Vertragsbeginn die folgenden Leistungen zu erbringen:

  • Hotline/E-Mail Service bei der Installation von staffITpro Client
  • Fehlerbeseitigung
  • Bereitstellung von Updates während der gesamten Laufzeit des Vertrages

 

Eine über diese Punkte hinausgehende Unterstützung durch einen Fachberater erfolgt gegen gesonderte Vereinbarung.

Der Auftragnehmer betreibt zu den vereinbarten Zeiten einen Hotline Service, über den der Kunde (via Telefon und/oder E-Mail und/oder Internet) Informationen und Unterstützung durch Fachpersonal zu den vereinbarten Service-Gebieten erhalten kann.

Mängel gleich welcher Art sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich per Email, Fax oder Brief unter möglichst präziser und nachvollziehbarer Beschreibung des Mangels mitzuteilen. Der Anbieter muss durch die Beschreibung des Kunden in die Lage versetzt werden, mit angemessenem Aufwand das Vorliegen des Mangels nachzuvollziehen. Der Auftragnehmer wird mit den Arbeiten zur Mängelbeseitigung an der Software innerhalb von 60 Minuten beginnen. Das gemeldete Problem wird durch das Team des Auftragnehmers priorisiert. Der Kunde wird sein Problem so detailliert und präzise wie möglich unter gleichzeitiger Angabe seiner Hardware- und Softwareumgebung beschreiben, so dass es durch die Hotline rekonstruiert werden kann. Der Auftragnehmer kann jederzeit vom Kunden eine detaillierte, nachvollziehbare und schriftliche Fehlerbeschreibung mit zugehörigen Screen-Shots anfordern. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Bereitstellung aller notwendigen Informationen aktiv zu unterstützen und alle Informationen zeitnah zu übersenden. Verzögert sich die Mangelbeseitigung dadurch, dass der Kunde gegen seine Mitwirkungspflicht (z.B. Mangelbeschreibung ungenau, Mangel nicht reproduzierbar) verstößt, scheidet ein Verzug seitens des Auftragnehmers aus. Das gleiche gilt für die Rechte des Kunden gegenüber dem Auftragnehmer für den Fall des Verzuges.

Können Probleme nicht kurzfristig beseitigt werden, wird der Auftragnehmer den Kunden hierüber informieren und - soweit möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Problems angemessen - eine behelfsmäßige Lösung zur Verfügung zu stellen. Soweit möglich erfolgt die Problemlösung dann im Rahmen der regelmäßigen Updates.

Der Anbieter stellt durch rechtzeitig ausgegebene Updates sicher, dass die Programme auf dem aktuellen Stand des vorgesehenen Betriebssystems voll funktionsfähig sind. Sobald der Anbieter fehlerbereinigte, verbesserte oder weiterentwickelte Versionen der Programme allgemein anbietet, überlässt er dem Kunden ein entsprechendes Update. staffITpro Client Updates werden dem Kunden zum Download zur Verfügung gestellt. staffITpro Server Updates werden direkt auf dem Server durch den Auftragnehmer bereitgestellt.

2.5 Sonstiges

Der Auftragnehmer schuldet dem Kunden im Rahmen dieser Dienstleistung die Möglichkeit der Abrufbarkeit seiner Daten durch Dritte über das Internet. Die Verfügbarkeit des Netzes beträgt im Jahresdurchschnitt 99%. Diese Erreichbarkeit ist angestrebt, jedoch nicht garantiert.

Der Kunde ist für das Laden der eigenen Daten auf den Server selbst verantwortlich. Dazu verwendet der Kunde den staffITpro Client sowie ein staffITpro Administrationsprogramm. Um die Daten selbst verändern und aktualisieren zu können, erhält der Kunde eine Administrator-Kennung für das Programm staffITpro, ein Passwort und eine entsprechende Internetadresse des Servers mitgeteilt. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten. Der Kunde kann weitere staffITpro Benutzer erstellen und administrieren. Die Anzahl der erworbenen Lizenzen bestimmt die Höchstgrenze der maximal gleichzeitig angemeldeten Benutzer. Ein darüber hinaus gehenden Zugriff durch den Kunden auf den Server ist nicht möglich.

Der Kunde erwirbt mit der Nutzung dieser Dienstleistung keinerlei Besitzrechte an dem Speichermedium. Seine Nutzung bezieht sich ausschließlich auf die Möglichkeit sich jederzeit Zugang mittels staffITpro zu diesem zu verschaffen. Zur Erbringung seiner Leistung bedient sich der Auftragnehmer eines Serverproviders. Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Daten des Kunden nicht auf einem Individualserver verarbeitet werden, sondern dass auf diesem Server auch die Daten anderer Kunden verarbeitet werden, wobei ausgeschlossen ist, dass Datenübertragungen zwischen den einzelnen Kundenbereichen erfolgen. Sollte die Gestellung eines Individualservers gewünscht werden, muss dies getrennt vereinbart werden.

Im Hinblick auf Verfügbarkeit und Fehlerbehebung kann der Aufragnehmer nur die Leistungen gewähren, die ihm vom Drittdienstleister garantiert werden. Der Kunde akzeptiert mit Anerkennung dieser staffITpro AGB’s, die AGB des Drittdienstleisters. Dies gilt auch und insbesondere für die Verfügbarkeit des Rechenzentrums. Die aktuellen AGB und BGB können auf der Webseite www.1und1.de eingesehen. Kontaktdaten können über die 1und1-Webseite im Impressum eingesehen werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und die mit der Durchführung beauftragten Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, sofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen können. Anderenfalls wird der Kunde spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden einer Änderung hierüber informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Änderung mitzuteilen.
Diese Bedenken müssen erheblicher und grundsätzlicher Natur sein, andernfalls ist ihre Berücksichtigung ausgeschlossen.

3 Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

Auftragnehmer ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. Die verbindliche Bestellung des Kunden muss schriftlich per Fax oder Brief erfolgen. Die Bestellung muss rechtsverbindlich vom Kunden unterzeichnet werden. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Auftragnehmer oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Als Beginn der Leistungsvereinbarung (Nutzungsbeginn) wird der Tag der Bereitstellung der Leistung vereinbart. Der Vertrag wird zunächst auf die Dauer von zwölf Monaten ab dem ersten Tag des Folgemonats geschlossen. Die Differenz zwischen Bereitstellung der Leistung und des darauf folgenden Abrechnungsstichtages (der erste des Folgemonats) wird anteilig in Rechnung gestellt. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

4 Preise

Alle Preise zu dieser AGB werden gesondert schriftlich vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro.

Die Abrechnung erfolgt monatlich per Einzugsermächtigung.  Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des laufenden Vertrages gekündigt wird. Dieses Kündigungsrecht gilt für beide Vertragsparteien.

Im Übrigen ist Auftragnehmer berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auftragnehmer verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

5 Inhalte

Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, Persönlichkeits- und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Er hat insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften zugunsten der Nutzer zu beachten. Er hat weiterhin die Verbreitung von Viren zu verhindern und eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen. Er hat alle Personen, die die Dienste nach diesem Vertrag nutzen, auf diese Pflichten hinzuweisen und zu verpflichten. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten steht dem Auftragnehmer das Recht zur fristlosen Kündigung zu, ohne dass es einer darauf gerichteten Abmahnung bedarf. Bei Verdacht auf Verstoß kann der Auftragnehmer bis zur Aufklärung die betroffenen Inhalte vorübergehend sperren. Die Sperrung der Inhalte führt nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen. Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, ist er zum Ersatz des dem Auftragnehmer aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens bzw. zur Haftungsfreistellung verpflichtet.

6 Nebenpflichten

Für notwendige Wartungsarbeiten werden dem Kunden Wartungsintervalle bekannt gegeben. Wartungsarbeiten während der üblichen Arbeitszeiten zwischen 8.00 und 18.00 Uhr werktäglich werden gesondert mitgeteilt. Die Erreichbarkeit der Software beträgt im Jahresdurchschnitt 99 Prozent. Die Support-Hotline ist wie in 2 beschrieben erreichbar.

7 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und für sonstige unmittelbare Schäden. Er übernimmt weiter keine Haftung dafür, dass die über die Seite des Kunden abgerufenen und eingegebenen Informationen richtig, vollständig und aktualisiert sind. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schäden, die der Auftragnehmer vorsätzlich oder grobfahrlässig zu vertreten hat. Auch bei Schäden, die in Folge leicht-fahrlässiger wesentlicher Vertragspflichten entstanden sind, haftet der Auftragnehmer bis zu einer maximalen Höhe von sechs Monatsraten der mit dem Kunden vereinbarten Monatsgebühr. Er haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server. Gleiches gilt bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen.

8 Datenschutz

Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangten Kenntnisse. Der Auftragnehmer verpflichtet auch seine Drittdienstleister und Erfüllungsgehilfen, sowie seine Mitarbeiter zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses. Die Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

9 Schlussbestimmungen

Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige als Vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10 Zahlungsmodalitäten

Das zu leistende Entgelt ergibt sich aus der gesonderten schriftlichen Preisvereinbarung mit dem Kunden. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich durch Lastschrifteinzug. Eine andere Zahlungsweise ist nur unter schriflticher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Das monatliche Pauschalentgeld für das Webhosting wird jeweils im Voraus für den im Vertrag genannten Zeitraum eingezogen. Einmalige Entgelte, wie zum Beispiel das Bereitstellungsentgeld variable Entgelde sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit der Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.

Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 10% jährlich zu berechnen. Sollte der Lastschrifteinzug aufgrund fehlender Kontodeckung oder anderer Gründe, die der Auftragnehmer nicht verursacht hat, nicht durchgeführt werden können, so stellt der Auftragnehmer dem Kunden pro Einzelfall pauschal Mahnkosten von Euro 100,- in Rechnung.

Das Angebot unterliegt einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Mehrbetrag zu verlangen. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Auftragnehmer vorbehalten.

11 Virenschutz und Sicherheit

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen muss, um Schäden durch Viren oder andere rechts- oder sittenwidrige Daten zu verhindern. Derartige Maßnahmen sind über die zum Schutz des eigenen Gefahrenbereichs gegen unbefugten Zugriff Dritter eingerichtete Schutzmechanismen hinaus nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung.

Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Auftragnehmers oder des Drittanbieters, seiner Netze oder andere Netze führen oder führen können. Der Kunde verpflichtet sich, sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen.

Der Kunde verpflichtet sich weiter, nur Software zu verwenden, die die Sicherheit der Server- und Dateninhalte nicht beeinträchtigen.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.

12 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt als vereinbart. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-, rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Das selbst gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Ende. Stand: V2.1 Juni 2009

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