Haben Sie teil an unserem Erfolg! Wir gewähren Ihnen eine Gutschrift in Höhe von 10% vom Produktumsatz, den wir mit den durch Sie vermittelten Kunden erzielen!
Die Bedingungen
Die Gewährung der Gutschrift geschieht vorbehaltlich folgender Bedingungen:
Sie nennen uns den Interessenten, und wir nehmen Kontakt zu ihm auf.
Es bestand zuvor kein geschäftlicher Kontakt zwischen der audeoSoft GmbH und dem empfohlenen Interessenten.
Die Gutschrift kann ausschließlich nach Bestellung und vollständiger Bezahlung von staffITpro WEB durch den vermittelnden Kunden eingelöst werden.
Die Gutschrift in Höhe von 10% des Nettoumsatzes erfolgt ausschließlich auf staffITpro WEB-Lizenzkäufe und staffITpro WEB-Hostingverträge. Bei Hostingverträgen muss der vermittelte Kunde den Service mindestens für 6 Monate buchen. Die Gutschrift kann einmalig frühestens am Ende der ersten 6 Monate eingelöst werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Gutschrift entsteht ausschließlich durch schriftliche Bestätigung seitens der audeoSoft GmbH. Die Bestätigung wird nach Nennung und erfolgreicher Prüfung der Empfehlung unmittelbar versandt.
Es ist nicht möglich, die Gutschrift in eine Barauszahlung umzuwandeln. Die Gutschrift kann ausschließlich auf neue Verträge angewendet werden. Die Verrechnung der Gutschrift auf bestehende Verträge ist ausgenommen.